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Faire Nachbarschaft

Gesundheitliche Risiken

Die Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf die Gesundheit sind nicht geklärt.

Die neue Qualität der Gentechnik besteht im Vergleich zu klassischen Züchtungsverfahren darin, dass einzelne Gene isoliert, artübergreifend miteinander kombiniert und in Empfängerorganismen eingebaut werden können. Das ist möglich, weil das Erbmaterial bei allen Lebewesen – bei Menschen, Tieren, Pflanzen oder Mikroorganismen – nach dem gleichen Muster („Code“) aufgebaut ist.

Durch Gentechnik treten Gene und die entsprechenden Produkte in der Nahrung auf, die der Mensch, obwohl ein Omnivor (Allesfresser), niemals im Essen hatte. So wird etwa die Insektenresistenz bei Mais durch das Einbringen von Erbmaterial von Bodenbakterien in die Maispflanze erzielt.


Unzureichende Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Lebensmittel

Gentechnisch veränderte Lebensmittel durchlaufen ein Zulassungsverfahren, bevor sie auf den Markt und in den Magen kommen. Jedoch testen in der Regel die Hersteller die Sicherheit ihrer Genlebensmittel selbst. Über Fütterungsversuche wird ermittelt, welche Auswirkungen der Verzehr von Genpflanzen auf Versuchstiere hat.

Das Problem dabei ist: Die Ergebnisse von Tierversuchen sind nicht auf Menschen übertragbar. Zudem entsprechen die in den Zulassungsanträgen zitierten Versuche in Design, Umfang und Dauer zumeist nicht den Erfordernissen, die an aussagekräftige Versuche zu stellen sind. Der Großversuch mit Menschen, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel sicher sind oder nicht, läuft deshalb außerhalb des Labors – und ohne jede Einwilligung der menschlichen Testpersonen.

In weiteren Versuchsreihen wird nach bekannten Allergenen bzw. dem allergenen Potential der Genpflanzen gesucht. Dabei werden die nach der neuen Geninformation hergestellten Eiweiße mit bekannten Allergieauslösern verglichen, und es wird an Zellkulturen beobachtet, wie diese auf das neue Eiweiß reagieren. Da nur vom bereits Bekannten auf das Unbekannte geschlossen werden kann, besteht folgende Gefahr: Sollte etwas völlig Unbekanntes auftauchen, würde es möglicherweise nicht einmal bemerkt werden, da es durch die angewandten Testraster fällt.


Neue Allergien und Antibiotikaresistenzen durch gentechnisch veränderte Lebensmittel?

Im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln werden in erster Linie zwei Gesundheitsrisiken diskutiert : das Entstehen von neuen Allergien und von weiteren Antibiotikaresistenzen.

Die in verschiedene Nutzpflanzen – bisher hauptsächlich in Mais, Soja und Raps – neu eingebrachte Erbinformation produziert Proteine. Proteine sind potentielle Allergieauslöser, und Lebensmittelallergien beruhen auf einer Überempfindlichkeit gegenüber Proteinen. Darüber hinaus kann die gentechnische Veränderung auch zu unerwarteten Veränderungen im Stoffwechsel der Pflanzen führen, die die Qualität der daraus hergestellten Lebensmittel beinträchtigt.

Ein weiteres mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln verbundenes Problem sind die in eine Vielzahl von Pflanzen eingebauten Antibiotikaresistenzgene. Diese werden als sogenannte Markergene benutzt, mit deren Hilfe festgestellt werden soll, ob die an der Pflanze vorgenommene Genmanipulation erfolgreich war. Die Antibiotikaresistenzgene können sich auf Bakterien im menschlichen Darm übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass immer mehr in der Humanmedizin genutzte Antibiotika unwirksam werden.

Wenn die Hersteller genmanipulierter Lebensmittel behaupten, Genlebensmittel seien die am besten getesteten Lebensmittel überhaupt, so ist das Unsinn. Die am besten getesteten Lebensmittel sind die, die Menschen seit Generationen verspeisen. Nicht die Lebensmittel, die Labortiere vorgesetzt bekommen oder die in Zellkulturen getestet werden.


Woran erkenne ich ein gentechnisch verändertes Lebensmittel?

Wenn es nicht gekennzeichnet ist – mit bloßem Auge gar nicht. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind also ganz auf das angewiesen, was auf der Packung angegeben ist. Nach den bisher gültigen Gesetzen war jedoch nur ein kleiner Teil derjenigen Lebensmittel kennzeichnungspflichtig, der auf irgendeiner Verarbeitungsstufe mit Gentechnik in Berührung gekommen ist.

Der Grund: Die Kennzeichnungspflicht war bisher an den Nachweis von Fremd-DNA oder Fremd-Protein gebunden. Diese Regelung hatte zur Folge, dass z. B. Öle und pflanzliche Fette, die zu 100 Prozent aus Gensoja, Genmais oder Genraps gewonnen sind, nicht als Gentech-Produkte ausgewiesen werden mussten, denn bei ihrer Herstellung wurden durch Erhitzungs- oder Reinigungsprozesse sämtliche Spuren der Genveränderung getilgt.

Eine verbesserte Kennzeichnungspflicht ist am 18. April 2004 in Kraft getreten. Jetzt greift ein sogenanntes Rückverfolgbarkeitssystem, das zwei Ziele verfolgt: Einerseits verpflichtet es diejenigen, die gentechnisch veränderte Organismen in der Lebensmittelproduktion einsetzen, Ursprung und Verbleib der verwendeten Produkte durch den gesamten Verarbeitungsprozess hindurch zu dokumentieren und eine Kennzeichnung auch dann vorzunehmen, wenn der gentechnisch veränderte Organismus im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist.

Dies betrifft hauptsächlich die erwähnten Öle und pflanzlichen Fette, aber auch Stärke, die aus Gentech-Mais gewonnen wurde. Andererseits ermöglicht es Rückrufaktionen, wenn sich ein Lebensmittel, das gentechnisch veränderte Bestandteile erhält, als gesundheitsgefährdend erweist.

Weiterhin von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen: Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert worden sind, also Milch, Fleisch und Eier. Das ist umso ärgerlicher, als 80 Prozent aller Gentech-Pflanzen ins Tierfutter wandern.


Wie kann ich mich gentechnikfrei ernähren?

Die Mahlzeiten aus frischen Zutaten selbst zubereiten und Fertigprodukte und „Schnelle Küche“ meiden. Generell gilt nämlich: Je stärker ein Gericht vorproduziert ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass einzelne Inhaltsstoffe mit Gentechnik in Berührung gekommen sind.

Nach Möglichkeit gut einkaufen:


  • Ökologische Produkte; gekennzeichnet sind ökologische Produkte mit den jeweiligen Zeichen der Anbauverbände (ANOG, Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Gäa, Naturland), mit dem staatlichen BIO-Siegel oder dem EU-Bio-Siegel
  • Frisches Obst und Gemüse aus der Region
  • Sortenreine pflanzliche Öle wie Olivenöl, Sonnenblumenöl, Distelöl, Nussöle
  • Lebensmittel mit dem „Ohne-Gentechnik“-Zeichen
Sechs Argumente gegen den Einsatz der Agro-Gentechnik
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